Autonome Kampfdrohnen: Funktionsweise, Systeme und Völkerrecht
Begriff: Was autonome Kampfdrohnen sind
Als autonome Kampfdrohnen gelten unbemannte Luftfahrzeuge, die nach dem Start Teile ihres Auftrags ohne direkte Steuerung durch einen Menschen ausführen: Sie fliegen ein Gebiet an, suchen dort nach Zielen, erkennen sie mit Kamera oder Wärmebild und greifen an. Die bekannteste Bauart ist die Loitering Munition, im Alltag oft Kamikazedrohne genannt. Sie kreist eine Zeit lang über dem Einsatzraum („to loiter“ heißt verweilen) und stürzt sich dann mit ihrem Gefechtskopf auf das Ziel. Anders als eine bewaffnete Drohne, die Raketen abwirft und zurückkehrt, ist sie selbst die Munition.
„Autonom“ beschreibt dabei kein Gerät, sondern einzelne Funktionen. Viele moderne Drohnen navigieren selbstständig. Entscheidend für die rechtliche und ethische Debatte ist, ob das System auch die kritischen Funktionen übernimmt, also das Auswählen und Bekämpfen eines Ziels. Das US-Verteidigungsministerium definiert ein autonomes Waffensystem in seiner Richtlinie 3000.09 von 2023 als System, das nach der Aktivierung Ziele auswählen und bekämpfen kann, ohne dass ein Bediener weiter eingreift. Die UN-Expertengruppe zu letalen autonomen Waffensystemen (LAWS) beschreibt sie in ihrem Abschlussbericht vom September 2026 ähnlich: als Systeme, die ein Ziel identifizieren, auswählen und tödlich bekämpfen können, ohne dass ein Mensch eingreift. Nicht darunter fällt nach diesem Bericht ein System, bei dem die Menschen, die den Angriff planen und ausführen, das konkrete Ziel und den Zeitpunkt festlegen.
Autonomiestufen: Human-in-the-Loop bis Human-out-of-the-Loop
Wie stark der Mensch beteiligt ist, beschreibt die Fachsprache mit drei Stufen. Sie sind keine Normen, sondern ein verbreitetes Raster:
- Human-in-the-Loop: Der Mensch wählt das Ziel aus und gibt jeden Angriff frei. Die Software hilft beim Fliegen, Erkennen oder im Endanflug. Bei den Endanflug-Systemen, die in der Ukraine verbreitet sind, markiert der Bediener das Ziel selbst.
- Human-on-the-Loop: Das System sucht und bekämpft Ziele innerhalb vorgegebener Regeln selbst, ein Mensch überwacht und kann abbrechen.
- Human-out-of-the-Loop: Nach dem Start greift kein Mensch mehr ein. Das System entscheidet allein, welches Ziel es wann angreift. Um diese Stufe dreht sich die Verbotsdebatte.
Die US-Richtlinie verlangt, dass Kommandeure und Bediener angemessene menschliche Urteilskraft über den Einsatz von Gewalt ausüben können (im Original „appropriate levels of human judgment“). Was angemessen ist, lässt sie offen; Human Rights Watch kritisiert genau diese Unschärfe.
Funktionsweise: Vom Start bis zum Endanflug
Eine Loitering Munition durchläuft typischerweise mehrere Phasen. Nach dem Start aus Rohr, Katapult oder senkrecht wie ein Hubschrauber fliegt sie per Satellitennavigation, Trägheitsnavigation oder Bildvergleich in den Einsatzraum. Dort kreist sie und überträgt ein Video an den Bediener. Die Zielerkennung läuft über elektrooptische und Infrarotsensoren, zunehmend unterstützt durch automatische Zielerkennung (Automatic Target Recognition, ATR): Software markiert Fahrzeuge oder Stellungen im Bild. AeroVironment hat diese Funktion in die neue Switchblade 600 Block 2 eingebaut, die die US Army im Februar 2026 erstmals bestellt hat. Mehr zum Auftrag steht in der Meldung zur Switchblade-Bestellung der US Army.
Die heikelste Phase ist der Endanflug. Elektronische Störsender unterbrechen oft gerade auf den letzten Metern die Funkverbindung. Deshalb setzen Hersteller auf Software, die das Ziel selbst verfolgt: Der Bediener markiert es im Kamerabild, den Rest des Fluges übernimmt die Drohne. Reuters berichtete schon 2024 über Dutzende solcher Lösungen ukrainischer Hersteller. Helsing gibt an, dass der HX-2 seinen Auftrag auch unter gegnerischer Störung autonom zu Ende fliegen kann und dass sich mehrere HX-2 über die Software Altra zu Schwärmen vernetzen lassen.
Systeme im Vergleich (Stand Oktober 2026)
| System | Hersteller, Land | Eckdaten | Stand 2026 |
|---|---|---|---|
| HX-2 | Helsing, Deutschland | 12 kg, bis 100 km, 220 km/h (Herstellerangaben) | Bundeswehr: erster Abruf 4.300 Stück für rund 270 Mio. Euro; Ukraine bestellte 2025 6.000 Stück |
| Virtus | Stark, Deutschland | Senkrechtstarter, über 130 km, bis 90 Minuten (Herstellerangaben) | Bundeswehr: erster Abruf 2.200 Stück für rund 270 Mio. Euro |
| FV-014 | Rheinmetall, Deutschland | bis 100 km, rund 4 kg Gefechtskopf, bis 70 Minuten | Rahmenvertrag mit der Bundeswehr seit April 2026, Lieferung ab erstem Halbjahr 2027 |
| Switchblade 600 | AeroVironment, USA | 15 kg Munition, über 40 km, über 40 Minuten | US Army bestellt Block 2 mit ATR (186 Mio. US-Dollar, Februar 2026) |
| Lancet-3M | russischer Hersteller | rund 12 kg, etwa 80 km, 3 kg Gefechtskopf (Angaben laut Calibre Defence) | keine belastbaren Angaben in den ausgewerteten Quellen |
| Shahed-136 / Geran-2 | iranische Vorlage, in Russland (Alabuga) gefertigt | Einwegdrohne gegen Energieanlagen, Industrie und Städte | 2025 rund 54.500 Shahed-Typ-Drohnen gegen die Ukraine, darunter Täuschkörper |
Auffällig ist die Spannweite. Taktische Loitering-Munitionen wie HX-2, Virtus, FV-014 oder Switchblade reichen rund 40 bis 130 Kilometer weit; HX-2 und Switchblade 600 sind laut Herstellern vor allem gegen gepanzerte Ziele und Artillerie ausgelegt. Shahed-Drohnen dagegen greifen Energieanlagen, Industrie und Städte weit hinter der Front an und setzen auf Masse statt auf Präzision. Die Daten der Hersteller sind nicht unabhängig geprüft.
Einsatz in der Ukraine
Im Krieg gegen die Ukraine werden Kampfdrohnen auf beiden Seiten in großer Zahl eingesetzt. Nach Daten der ukrainischen Luftwaffe, ausgewertet vom Institute for Science and International Security (ISIS), hat Russland 2025 insgesamt 54.538 Shahed-Typ-Drohnen gestartet. Höchstwert war der Juli 2025 mit 6.297 Starts, rund 203 pro Tag. Im vierten Quartal 2025 entfielen nur rund 60 Prozent der Starts auf Angriffsdrohnen, der Rest auf Täuschkörper, die die Luftabwehr binden sollen. Die Trefferquote stieg im Lauf des Jahres: Im Dezember 2025 erreichten rund 17 Prozent aller Drohnen ihr Ziel, bei den echten Angriffsdrohnen rund 28 Prozent. Die Zahl der gegen die Ukraine eingesetzten strahlgetriebenen Shahed-Varianten stieg laut ukrainischen Angaben im August 2026 um mindestens 67 Prozent auf mehr als 2.500, nach etwa 1.500 zuvor.
Die Ukraine setzt seit 2024 Endanflug-Automatik bei FPV-Drohnen (First Person View) ein, anfangs allerdings in begrenztem Umfang. Hintergrund ist die russische elektronische Kampfführung, die die Trefferquote manuell gesteuerter Drohnen stark drückt. Ein ukrainischer Regierungsvertreter bezifferte sie gegenüber Reuters 2024 auf 30 bis 50 Prozent, bei neuen Piloten teils nur 10 Prozent. Die Ukraine bestellte im Februar 2025 zudem 6.000 HX-2 bei Helsing. Bei den von Reuters beschriebenen Endanflug-Systemen markiert der Bediener das Ziel; automatisiert ist vor allem der letzte Flugabschnitt.
Abwehr: Störsender, Abfangdrohnen, Flugabwehr
Gegen Kampfdrohnen gibt es keine einzelne Lösung, sondern eine Abfolge von Schichten. Störsender kappen Funk- und Navigationssignale, was autonome Endanflüge wiederum unterlaufen sollen. Flugabwehrkanonen und Maschinengewehre bekämpfen tieffliegende Drohnen auf kurze Distanz. Neu hinzugekommen sind Abfangdrohnen: kleine, schnelle Drohnen, die feindliche Drohnen rammen oder in ihrer Nähe detonieren. Nach Angaben des ukrainischen Oberbefehlshabers Syrskyj zerstörten ukrainische Abfangdrohnen im Februar 2026 mehr als 1.500 russische Drohnen; über Kiew holten sie im selben Monat 70 Prozent der Shahed-Drohnen vom Himmel. Hintergründe dazu liefert die Meldung zu den ukrainischen Interceptor-Drohnen.
Im September 2026 meldete Präsident Selenskyj den Abschuss einer strahlgetriebenen Shahed-Variante durch einen in der Ukraine entwickelten Interceptor und kündigte an, die Produktion auszuweiten. Wie solche schnellen Abfangsysteme aussehen, zeigt die Meldung zum Jet-Interceptor Alexa Spatium.
Völkerrechtliche Debatte: LAWS und UN-Verhandlungen
Unstrittig ist: Das humanitäre Völkerrecht gilt auch für autonome Waffen. Angriffe müssen zwischen Kämpfern und Zivilisten unterscheiden, verhältnismäßig sein und mit Vorsicht geplant werden. Streit gibt es darüber, ob dafür die bestehenden Regeln genügen oder ein neuer Vertrag nötig ist.
Verhandelt wird vor allem in Genf im Rahmen des UN-Waffenübereinkommens (Convention on Certain Conventional Weapons, CCW). Die dortige Expertengruppe hatte den Auftrag, bis 2026 Elemente eines Instruments zu erarbeiten. Am 4. September 2026 nahm sie ihren Abschlussbericht (UN-Dokument CCW/GGE.1/2026/3) im Konsens an. Er grenzt ab, was unter LAWS fällt. Zudem hält er fest, dass Pflichten aus dem Völkerrecht Staaten und Menschen treffen, nicht Maschinen. Außerdem fordert er menschliche Kontrolle und Urteilskraft. Als Maßnahmen nennt er eine verantwortliche menschliche Befehlskette, Grenzen für Dauer, Raum und Zieltypen eines Einsatzes sowie die Möglichkeit, ein System rechtzeitig abzuschalten. Ob die Staaten diese Elemente billigen und Verhandlungen über ein Instrument aufnehmen, entscheidet die Überprüfungskonferenz der 128 Vertragsstaaten vom 16. bis 20. November 2026. Frankreich etwa will dort ein Verhandlungsmandat für ein Instrument, das vollautonome Waffen verbietet und Systeme mit autonomen Funktionen regelt.
Parallel befasst sich die UN-Generalversammlung mit dem Thema. Am 1. Dezember 2025 nahm sie die Resolution A/RES/80/57 zu LAWS mit 164 Ja-Stimmen bei 6 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen an. UN-Generalsekretär António Guterres und die Präsidentin des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), Mirjana Spoljaric Egger, hatten schon im Oktober 2023 gefordert, bis 2026 einen rechtlich bindenden Vertrag abzuschließen. Verboten werden sollen danach Maschinen, die selbstständig Menschen als Ziele auswählen, sowie Systeme mit nicht vorhersehbarer Wirkung; alle übrigen autonomen Waffen sollen strengen Auflagen unterliegen.
In ihrer Antwort auf eine Anfrage im Bundestag sprach sich die Bundesregierung 2024 für die Ächtung vollautonomer letaler Waffensysteme aus, die außerhalb menschlicher Kontrolle operieren. Zugleich wollte sie Waffensysteme mit autonomen Funktionen regulieren. Sie unterstützte ein rechtlich bindendes Instrument in Form eines Zusatzprotokolls zur CCW. Die USA setzen dagegen auf nationale Regeln wie die Richtlinie 3000.09, die keine Systemklasse verbietet, sondern Prüfverfahren und menschliche Urteilskraft vorschreibt.
Risiken und Gegenargumente
- FehlerkennungSoftware kann Ziele verwechseln, etwa ein ziviles Fahrzeug mit einem militärischen. Der UN-Expertenbericht empfiehlt deshalb Tests einschließlich realistischer Simulationen und Schutz vor Verzerrungen in Trainingsdaten.
- AutomatisierungsvertrauenBediener neigen dazu, Vorschlägen der Maschine zu folgen. Der Bericht nennt diese Automatisierungsverzerrung ausdrücklich als Risiko.
- VerantwortungWer haftet, wenn eine autonome Waffe falsch trifft? Nach dem Bericht bleiben Staaten und Personen verantwortlich, Verantwortung lässt sich nicht auf Maschinen übertragen.
- WeiterverbreitungBillige Drohnen und frei verfügbare Software senken die Einstiegshürde. Der Bericht nennt das Risiko, dass solche Systeme an terroristische Gruppen gelangen.
- Masse statt PräzisionDie Shahed-Zahlen zeigen, dass Kampfdrohnen auch als Massenwaffe gegen das Hinterland dienen, mit Folgen für die Zivilbevölkerung.
- Argument der BefürworterStörfeste Endanflüge und präzise Zielerkennung können Fehlwürfe verringern und eigene Soldaten schützen. Hersteller wie Helsing betonen die Wirksamkeit unter elektronischer Störung.
Deutschland und Europa: Beschaffung und Industrie
Die Bundeswehr ist 2026 in großem Stil in die Loitering Munition eingestiegen. Am 26. Februar 2026 unterzeichnete das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) Rahmenverträge mit Helsing und Stark; der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte das Geld am Vortag freigegeben. Bestellt wurden zunächst 4.300 HX-2 und 2.200 Virtus für je rund 270 Mio. Euro, noch vor Abschluss der Qualifizierung. Mehr zum Hersteller des Virtus steht in der Meldung zu Stark Defence und Virtus. Als erster Verband soll die Panzerbrigade 45 in Litauen die Systeme ab 2027 erhalten.
Am 22. April 2026 folgte ein Rahmenvertrag mit Rheinmetall über das FV-014 im Milliardenbereich, optional mit einer fünfstelligen Stückzahl; der erste Abruf umfasst rund 300 Mio. Euro. Rheinmetall bezeichnet das FV-014 als autonome Aufklärungs- und Wirkdrohne, sagt aber nicht, wie die menschliche Kontrolle über den Waffeneinsatz geregelt ist. Einen Überblick gibt die Meldung zum Großauftrag für das FV-014. Mit Helsing, Stark und Rheinmetall stammen damit alle drei Lieferanten aus Deutschland.
Kampfdrohnen sind nur ein Teil der militärischen Robotik. Wie unbemannte Bodenfahrzeuge Logistik, Aufklärung und Kampfmittelräumung übernehmen, zeigt der Leitfaden zur Roboterunterstützung im Militär.
Ausblick
Drei Entwicklungen prägen die nächsten Jahre. Technisch wandert die automatische Zielerkennung aus Prototypen in Serienprodukte, wie die Switchblade 600 Block 2 zeigt. In der Bundeswehr sollen die ersten Loitering-Munitionen 2027 in die Truppe kommen. Politisch entscheidet die CCW-Überprüfungskonferenz im November 2026, ob aus dem Expertenbericht ein Verhandlungsmandat für einen Vertrag wird. Die Expertengruppe empfiehlt, über die weitere Arbeit im Konsens zu entscheiden; damit können einzelne Staaten Fortschritte bremsen.
Schnellüberblick
Was ist eine autonome Kampfdrohne?
Eine unbemannte Waffe, die Ziele mit Sensoren und Software selbstständig suchen, erkennen und angreifen kann. Die häufigste Form ist die Loitering Munition, die über dem Zielgebiet kreist und sich dann auf das Ziel stürzt.
Was ist der Unterschied zwischen Loitering Munition und Kamikazedrohne?
Im Sprachgebrauch meinen beide Begriffe meist dasselbe: eine Drohne, die selbst die Munition ist. Loitering Munition betont die Fähigkeit, vor dem Angriff länger über dem Einsatzraum zu kreisen.
Entscheiden Kampfdrohnen selbst über Leben und Tod?
Bei den bekannten Endanflug-Systemen wählt ein Mensch das Ziel, die Software übernimmt Navigation und den letzten Flugabschnitt. Systeme ohne menschliche Kontrolle über die Zielwahl stehen im Zentrum der Verbotsdebatte.
Sind autonome Waffen verboten?
Ein eigenes Verbot gibt es bislang nicht, das humanitäre Völkerrecht gilt aber auch für sie. Über ein Verhandlungsmandat für einen Vertrag entscheiden die CCW-Staaten im November 2026.
Welche Kampfdrohnen beschafft die Bundeswehr?
Die Bundeswehr hat 2026 Rahmenverträge über die Loitering-Munitionen HX-2 von Helsing, Virtus von Stark und FV-014 von Rheinmetall geschlossen. Erste Systeme soll ab 2027 die Panzerbrigade 45 erhalten.
Quellen · 17
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- esut.de 2026/03/meldungen/68704
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- rheinmetall.com de/media/news-watch/news/2026/04/2026-04-22-rheinmetall-gewinnt-grossauftrag-im-drohnenb …
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- calibredefence.co.uk hx-2-helsing-releases-details-of-ai-enabled-loitering-munition
- avinc.com lms/switchblade-600
- businesswire.com news/home/20260226483479/en/AV-Receives-186-Million-U.S.-Army-Delivery-Order-for-Next-Ge …
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- pravda.com.ua eng/news/2026/09/17/8053940
- gwaramedia.com en/interceptor-drones-destroyed-over-1500-russian-drones-launched-to-attack-ukraine-in-f …
- citizen.digital news/ukraine-rolls-out-dozens-of-ai-systems-to-help-its-drones-hit-targets-n352243
- hrw.org news/2023/02/14/review-2023-us-policy-autonomy-weapons-systems
- diplomatie.gouv.fr en/presse-et-ressources/decouvrir-et-informer/actualites/organisations-internationales-r …
- digitallibrary.un.org record/4095989
- icrc.org en/document/joint-call-un-and-icrc-establish-prohibitions-and-restrictions-autonomous-we …
- bundestag.de presse/hib/kurzmeldungen-1004096
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