Laser statt Lenkflugkörper: Düsseldorfer Start-up Ground A zeigt palettierte Drohnenabwehr
Ein Düsseldorfer Start-up hat in Berlin ein mobiles Laserwaffensystem gegen Drohnen vorgeführt. Ground A wurde im Januar 2026 gegründet, schloss im Juni eine Pre-Seed-Runde über 9,1 Millionen Euro ab und verließ am 8. September den Stealth-Modus. Das System trägt den Namen GA 1000, wiegt unter 200 Kilogramm und passt auf eine Europalette.
Bemerkenswerter als die Technologie ist der Zeitraum. Acht Monate von der Gründung zur öffentlichen Vorführung sind in einem Marktsegment, in dem Beschaffungsvorhaben über Jahre laufen, eine ungewöhnliche Taktung. Ob daraus ein beschaffbares Produkt wird, entscheidet sich allerdings erst danach.
Was das GA 1000 leistet
Das System kombiniert Radar, vier optische Sensoren, Computer Vision und eine eigene KI-Schicht mit einem Laser. Die Erfassungsreichweite gibt das Unternehmen mit zwei Kilometern an. Ausgelegt ist der GA 1000 auf unbemannte Luftfahrzeuge der Klassen 1 und 2, also kleine, wendige FPV-Drohnen, gegen die konventionelle Flugabwehr entweder zu träge oder zu teuer ist. Die Architektur ist offen und herstellerunabhängig: Das System lässt sich in bestehende Führungs- und Luftverteidigungssysteme sowie auf Land-, See- und Luftplattformen integrieren.
Die Laserleistung liegt niedriger, als man bei einem Wirkmittel erwarten würde. Brune gegenüber heise online: „Deshalb genügt uns eine Laserleistung im einstelligen Kilowattbereich.“ Möglich wird das durch die Bündelung: Der Fokuspunkt hat nach Unternehmensangaben etwa die Größe einer Euromünze. Eine Batterieladung reicht für rund eine Stunde Laserbetrieb. Genau hier liegt nach Brunes Darstellung auch der eigentliche Kern des Produkts: „Das Kernstück unserer Lösung liegt in der automatischen Zielnachverfolgung.“
Gründer und CEO Tobias Brune nennt zwei Zeitwerte. Von der Erkennung über das Anvisieren bis zur Einleitung des Schusses vergehen rund drei Sekunden. Danach folgt die eigentliche Wirkung:
In der Praxis benötigen wir pro Drohne etwa eine Sekunde Lasereinwirkzeit.
Tobias Brune, Gründer und Geschäftsführer Ground A
Die Energieversorgung läuft über stapelbare Module, das System arbeitet netzunabhängig. In Verbindung mit dem Paletten-Formfaktor ergibt das ein Gerät, das sich verlegen und an wechselnden Orten betreiben lässt. Für den Schutz von Flughäfen, Häfen, Kraftwerken und Rechenzentren ist das ein praktisch relevanter Unterschied gegenüber fest installierten Lösungen.
Die Rechnung hinter der Technologie
Laser gewinnen in der Drohnenabwehr aus einem betriebswirtschaftlichen Grund an Aufmerksamkeit. Wer serienbillige unbemannte Systeme mit Lenkflugkörpern bekämpft, gewinnt jedes einzelne Gefecht und verliert die Kostenrechnung. Ein Angreifer, der Ziele schneller und günstiger nachproduziert, als der Verteidiger Munition nachbeschaffen kann, muss technisch nicht überlegen sein, um durchzuhalten.
Ein Laser dreht dieses Verhältnis um. Die Grenzkosten je Schuss sinken auf die eingesetzte Energie, das Magazin reicht so weit wie die Stromversorgung. Deshalb zählt der Formfaktor: Ein netzunabhängiges System auf einer Palette nimmt die Tiefe des Magazins mit.
Die Grenzen der Technologie sind allerdings ebenso bekannt. Hochenergielaser verlieren bei Nebel, Regen und Staub an Wirkung, die Wirkzeit steigt mit der Entfernung, und mehrere gleichzeitig anfliegende Ziele werden sequenziell abgearbeitet, nicht parallel. Ground A gibt an, mehrere Wellenlängen zu kombinieren, um den Einfluss von Wetter und Zielmaterial auszugleichen. Belastbare Messwerte dazu sind bislang nicht veröffentlicht, ebenso wenig zur Zykluszeit zwischen zwei Zielen, an der die Wirksamkeit gegen einen Schwarm hängt.
Zwei Geschwindigkeiten im selben Markt
Deutschland verfolgt das Thema Hochenergielaser auch auf dem etablierten Weg. Am 9. Juli 2026 beauftragte das Beschaffungsamt der Bundeswehr das Konsortium HEL aus MBDA Deutschland und Rheinmetall Waffe Munition mit der Realisierung eines laserbasierten Waffensystems für die Marine. Der Auftragswert liegt im mittleren dreistelligen Millionenbereich, einsatzbereit sein soll das System 2029. Vorausgegangen war ein Demonstrator, der an Bord der Fregatte SACHSEN rund 28.000 Seemeilen zurücklegte und im März 2026 bei der WTD 91 in Meppen seine Leistungsfähigkeit zeigte.
Die beiden Vorhaben stehen nicht im Wettbewerb, sie beschreiben unterschiedliche Aufgaben. Das Marinesystem ist auf eine Plattform integriert und für ein anspruchsvolleres Zielspektrum ausgelegt. Das GA 1000 ist ein verlegbares Bodensystem für die untere Bedrohungsklasse. Auffällig ist das Verhältnis der Größenordnungen: hier ein Konsortialvorhaben im dreistelligen Millionenbereich mit Zeithorizont 2029, dort ein Start-up mit neun Millionen Euro und einer Vorführung acht Monate nach Gründung.
Beides wird gebraucht. Für Beschaffer stellen sich zwei Fragen, die mit der Technik nichts zu tun haben: ob die Vergabeprozesse Anbieter tragen können, die in Monaten statt in Jahren liefern, und ob ein Unternehmen dieser Größe Lieferfähigkeit, Wartung und Ersatzteilversorgung über die Nutzungsdauer garantieren kann.
Nicht-kinetisch, mit dem Menschen in der Schleife
Für den zivilen und behördlichen Einsatz zählen zwei Merkmale mehr als jede Leistungsangabe. Erstens wirkt das System nicht-kinetisch: Es fällt kein Projektil, kein Splitter, kein Blindgänger. Über einem Flughafen oder einem Kraftwerksgelände ist das der Unterschied zwischen einer einsetzbaren und einer theoretischen Lösung.
Zweitens bleibt die Freigabe beim Menschen. Die Entscheidung zum Einsatz treffe „stets ein Mensch“, so Brune. Für die europäische Debatte um autonome Wirkung ist das die Grundvoraussetzung dafür, dass ein System überhaupt beschaffungsfähig wird. Ein Hersteller, der diesen Punkt erst nachträglich einbaut, verliert Zeit. An dieser Stelle wiegt die Architekturentscheidung schwerer als das Marketing.
Bemerkenswert ist, wie weit das Unternehmen diese Linie treibt. Der im Handelsregister eingetragene Unternehmensgegenstand (HRB 111567, Amtsgericht Düsseldorf) beschränkt die Entwicklung energie- und sensorbasierter Systemlösungen ausdrücklich auf solche, die nicht zur gezielten Wirkung gegen Menschen eingesetzt werden können. Eine Selbstbindung in der Satzung lässt sich in der nächsten Runde nicht stillschweigend zurücknehmen.
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Wer hinter dem Unternehmen steht
Die Pre-Seed-Runde über 9,1 Millionen Euro führte die Münchner Vsquared Ventures an. Beteiligt sind unter anderem Quantum Systems, GRIF, Robin Capital, ABACON, Leblon Capital, OVNI Capital und J14 Capital.
Das Gründungsteam kommt aus der industriellen Lasertechnik. Tobias Brune ist promovierter Ingenieur und verantwortete zuvor als Geschäftsführer mehrere hundert Mitarbeiter; Roland Spiegelhalder war rund zehn Jahre bei TRUMPF und verantwortet Optik und Hardware; Daniel Hariri führt als CTO Software und Robotik. Zwei der drei kommen damit von einem Hersteller, der Industrielaser baut. Der Schritt von der Materialbearbeitung zur gerichteten Energie ist kleiner, als er von aussen aussieht: In beiden Fällen geht es darum, Energie präzise genug zu bündeln, um aus der Entfernung auf ein Material zu wirken.
Die offene Flanke ist rechtlich, nicht technisch
Der praktisch schwierigste Punkt liegt im Einsatzrahmen, nicht im System selbst. Ein Hochenergielaser lässt sich in Deutschland derzeit nicht ohne Weiteres im Luftraum betreiben, über einem Verkehrsflughafen wie Frankfurt erst recht nicht. Wer kritische Infrastruktur als Zielmarkt nennt, adressiert damit Betreiber, die das System nach heutiger Rechtslage nicht eigenständig einsetzen dürften.
Brune benennt das selbst: „Derzeit darf ein Laser im deutschen Luftraum nicht ohne Weiteres eingesetzt werden.“ Frankreich hat seine Gesetzeslage bereits angepasst. In Deutschland laufen Befassungen zwischen den Bundesressorts und eine Abstimmung zwischen Bund und Ländern, eine Genehmigung liegt nicht vor.
Die Technologie ist hier der Regulierung vorausgeeilt. Für Beschaffer heißt das: Die Frage nach Zulassung, Betriebserlaubnis und Zuständigkeit kommt vor der Frage nach Kilowatt und Reichweite. Ein System im niedrigen einstelligen Millionenbereich je Stück beschafft niemand, bevor geklärt ist, wer es unter welchen Bedingungen einschalten darf.
Was offen bleibt
Die öffentlich verfügbaren Angaben lassen mehrere Fragen unbeantwortet, die vor einer Beschaffungsentscheidung geklärt sein müssen:
- Wirkreichweite. Zwei Kilometer nennt das Unternehmen für die Erfassung. Bis zu welcher Entfernung der Laser tatsächlich wirkt, ist eine andere Zahl und nicht veröffentlicht.
- Verhalten bei schlechter Sicht. Ground A nennt die Kombination mehrerer Wellenlängen als Antwort auf Wetter und Zielmaterial. Ob und wie weit das trägt, ist mangels Messwerten offen. Bei einer Leistung im einstelligen Kilowattbereich hängt viel an der Strahlqualität.
- Schwarmfähigkeit. Die Zykluszeit zwischen zwei Zielen entscheidet über die Wirksamkeit gegen mehrere gleichzeitige Anflüge.
- Betriebskosten über die Nutzungsdauer. Der Anschaffungspreis liegt laut Berichterstattung im niedrigen einstelligen Millionenbereich je System. Zu Wartung, Verfügbarkeit und Lebensdauer der Laserquelle liegen keine Angaben vor, und der Kostenvorteil je Schuss sagt für sich genommen wenig über die Gesamtkosten.
- Referenzen. Ground A gibt an, das Tracking der Bundeswehr und ukrainischen Verbänden vorgeführt zu haben. Aufträge, Kunden oder abgeschlossene Erprobungen bei einem Bedarfsträger sind öffentlich nicht dokumentiert.
- Zulassung. Ohne angepassten Rechtsrahmen bleibt der Zielmarkt kritische Infrastruktur in Deutschland verschlossen. Der Zeitpunkt hängt nicht am Unternehmen.
Die Serienproduktion ist für 2027 angekündigt. Bis dahin entscheidet sich, ob aus der Vorführung ein Programm wird. An diesem Schritt bleiben in diesem Sektor die meisten Vorhaben hängen.
Schnellüberblick
| Unternehmen | Ground A, gegründet Januar 2026 |
| Sitz | Düsseldorf, Standort Berlin |
| Produkt | GA 1000, laserbasierte Drohnenabwehr auf einer Europalette |
| Kernkomponenten | Radar, Sensorfusion, Computer Vision, eigene KI, Hochenergielaser |
| Gewicht | unter 200 kg |
| Zielklassen | unbemannte Luftfahrzeuge der Klassen 1 und 2 |
| Zeitwerte | rund 3 Sekunden bis zur Schusseinleitung, rund 1 Sekunde Wirkzeit je Drohne |
| Laserleistung | einstelliger Kilowattbereich, Fokuspunkt etwa Euromünzengröße |
| Erfassungsreichweite | 2 km, vier optische Sensoren |
| Betriebsdauer | rund 1 Stunde Laserbetrieb je Batterieladung |
| Freigabe | bleibt beim Operator |
| Zielmärkte | Streitkräfte, kritische Infrastruktur, öffentliche Sicherheit |
| Finanzierung | 9,1 Mio. Euro Pre-Seed im Juni 2026, angeführt von Vsquared Ventures |
| Preis | niedriger einstelliger Millionenbetrag je System (Presseangabe) |
| Vertriebsmodell | Kauf oder Defence-as-a-Service |
| Serienproduktion | modular in Deutschland, Auslieferungen ab 2027; erste Systemverkäufe für 2026 erwartet |
Transparenzhinweis
Dieser Beitrag stützt sich ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen.
Quellen
- Ground A, Unternehmenswebsite: grounda.de (Abruf 8. September 2026)
- Carsten Hoffmann, dpa: Start-up Ground A will Kritische Infrastruktur mit Laserwaffe schützen, heise online, 8. September 2026 (Laserleistung, Reichweite, Batterielaufzeit, Rechtslage)
- Vorstellung in Berlin: Düsseldorfer Start-up setzt auf Laserwaffe zur Drohnenabwehr, t-online, 8. September 2026
- ROUNDUP: Kampf mit dem Lichtstrahl, Laserwaffe zerstört Drohnen, dpa-AFX, 8. September 2026 (Lead-Investor und Kapitalgeber)
- Mobiles Lasersystem soll Drohnen unschädlich machen, aero.de, 8. September 2026
- Sven Astheimer: „Wir erkennen einen Bienenschwarm auf zwei Kilometer“, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 8. September 2026
- Ground A: Pressemitteilung und Fact Sheet, Stand August 2026 (Pressestelle: Bettina von Sigriz, Rud Pedersen)
- Rheinmetall und MBDA Deutschland erhalten Auftrag für Realisierung eines Marine-Laserwaffensystems, hartpunkt, Juli 2026, sowie bundeswehr-journal zum BAAINBw-Auftrag vom 9. Juli 2026
- Handelsregister B, Amtsgericht Düsseldorf, HRB 111567 (Ground A GmbH), Eintragung 22. Januar 2026
